16.2.2026

Abmahnungen sind für viele Online-Händler ein rotes Tuch. Kaum ein anderes Thema sorgt im E-Commerce für so viel Unsicherheit, Ärger und Kosten. Gleichzeitig sind Abmahnungen fester Bestandteil des deutschen Rechtssystems und genau darin liegt die Spannung.
Im Kern dient eine Abmahnung dazu, einem anderen zu sagen: „Sie machen etwas falsch. Lassen Sie das.“ Beanstandet wird ein rechtswidriges Verhalten, das künftig unterlassen werden soll. Anders, als eine Mahnung, die auf ein konkretes Tun (beispielsweise Bezahlung der Rechnung) ausgerichtet ist, soll die Abmahnung also das Gegenteil, ein Unterlassen, bewirken.
Solche Abmahnungen können grundsätzlich selbst ausgesprochen werden. Man benötigt dafür keinen Anwalt. In der Praxis greifen viele jedoch auf einen rechtlichen Beistand zurück. Die Folge: Die dabei entstehenden Anwaltskosten dürfen demjenigen in Rechnung gestellt werden, der den Fehler gemacht hat, die sogenannten Abmahngebühren.
Zur Abmahnung gehört außerdem noch die Unterlassungserklärung. Darin erklärt der Abgemahnte schriftlich, dass er den beanstandeten Verstoß nicht erneut begehen wird. Kommt es dennoch dazu, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Je nach Rechtsgebiet unterscheiden sich Anlass und Absender der Abmahnung.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen werden von Mitbewerbern, qualifizierten Wirtschaftsverbänden oder Verbrauchervereinen ausgesprochen. Hier geht es um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen. Typische Beispiele sind fehlende Grundpreisangaben, ein unvollständiges Impressum oder widersprüchliche Widerrufsfristen.
Im Urheberrecht verfolgen meist die Urheber selbst die Nutzung ihrer Werke ohne entsprechende Lizenz. Besonders relevant im E-Commerce sind geklaute Produktfotos, aber auch der Einsatz von Musik, etwa auf Instagram.
Im Markenrecht gehen Markeninhaber gegen die unzulässige Nutzung ihrer Markennamen vor. Häufig betrifft das die Verwendung von Markennamen als Keyword, obwohl das entsprechende Markenprodukt gar nicht verkauft wird.
Abmahnungen sind vor allem eines: ein deutsches Phänomen. In vielen anderen Staaten kümmern sich Behörden um die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. In Deutschland wird diese Aufgabe weitgehend in das Zivilrecht verlagert.
Hinzu kommt noch, dass es hier zu regelrechten Abmahnwellen kommt. Der Hintergrund ist, dass sich online Verstöße besonders leicht erkennen und verfolgen lassen. Selbst einfache Fehler, wie früher der fehlende OS-Link können teure Folgen haben, weil auch kleine formale Verstöße als wettbewerbsrelevant gelten.
Daher stammt auch das geflügelte Wort, dass im deutschen E-Commerce schon ein Buchstabendreher die Abmahner anlockt. Hinzu kommt, dass die Kosten der Abmahnung in der Regel vom Empfänger getragen werden. Das senkt das Kostenrisiko für den Abmahner erheblich.
Die Abmahngründe im Jahr 2022 waren wenig überraschend, aber dafür umso hartnäckiger. Besonders häufig ging es um folgende Themen:

Ja, es gibt Akteure, die mit Abmahnungen primär Geld verdienen. Trotzdem ist die Abmahnung als Instrument grundsätzlich sinnvoll, weil sie Behörden und Gerichte entlastet. Das eigentliche Problem liegt daher weniger im Prinzip selbst als in seiner Ausgestaltung und genau hier müsste der Gesetzgeber dringend nachjustieren.
Allerdings ist nicht jede Abmahnung gleich rechtsmissbräuchlich, nur, weil sie von jemandem ausgesprochen wird, der oft abmahnt. Indizien für einen Abmahnmissbrauch sind:
Abmahnungen kommen nicht aus dem Nichts. Lange Zeit galt vor allem der IDO-Verband als der Abmahner im E-Commerce. In mehreren Verfahren wurde ihm Rechtsmissbrauch bescheinigt. Heute spielt der Verband kaum noch eine Rolle, da er nicht mehr auf der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände steht. Relevant ist er dennoch, weil aus alten Unterlassungserklärungen weiterhin Vertragsstrafen geltend gemacht werden.
Ebenfalls bekannt ist Rechtsanwalt Sandhage. Er vertritt verschiedene Shops und mahnt insbesondere eBay-Händler ab. Thematisch geht es dabei häufig um klassische Wettbewerbsverstöße, die sich auf Marktplätzen besonders leicht finden lassen.
Wie teuer eine Abmahnung wird, hängt stark davon ab, wer abmahnt und in welchem Rechtsgebiet man sich bewegt. Am günstigsten sind Abmahnungen ohne anwaltliche Vertretung. Sie kommen in der Praxis aber eher selten vor.
Darauf folgen Abmahnungen durch Vereine. Diese machen in der Regel lediglich einen Aufwendungsersatz geltend, meist im Bereich von wenigen hundert Euro.
Deutlich teurer wird es, wenn Anwälte involviert sind. Im Wettbewerbsrecht liegen die Kosten häufig bei rund 1.000 Euro, in manchen Fällen auch bei 1.500 Euro. Noch kostspieliger sind Abmahnungen im Urheberrecht.
Besonders teuer wird es im Markenrecht. Hier bewegen sich die Forderungen schnell im Bereich mehrerer tausend Euro.
Hinzu kommt ein weiterer Kostenfaktor, der oft unterschätzt wird: die Vertragsstrafe aus der Unterlassungserklärung. Diese liegt häufig knapp über 4.000 Euro und wird fällig, wenn der Verstoß erneut passiert, auch unbeabsichtigt.
Einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Fehler können immer mal passieren. Entscheidend ist, das Risiko so gering wie möglich zu halten.
Aktuelle Rechtstexte vom Händlerbund, für die auch gehaftet wird, bilden dafür die Grundlage. Ergänzt durch regelmäßige, automatisierte Kontrollen des Shops lässt sich frühzeitig erkennen, ob noch alles im grünen Bereich ist, bevor aus kleinen Fehlern teure Abmahnungen werden.

Sandra May ist Juristin, fachliche Leiterin des Rechtsressorts und Fachautorin bei OnlinehändlerNews, dem Newsportal des Händlerbunds, einem der größten E-Commerce-Netzwerke im deutschsprachigen Raum. Seit Jahren übersetzt sie komplexe juristische Themen in verständliche und praxisnahe Inhalte für Marketer, Händlerinnen und Unternehmer.
Spezialist für Influencer-Marketing, Urheberrecht & Wirtschaftsrecht
Händlerbund